Anbaugutachten und Änderungsabnahme in Berlin
Sie möchten Ihr Fahrzeug nach Ihren ganz persönlichen Wünschen anpassen? Ob Leichtmetallfelgen oder Tieferlegungsfedern, Spurverbreiterung oder Sonderlenkrad, neues Fahrwerk oder Motortuning: Möglichkeiten für Auto-Fans, ihr Fahrzeug individueller oder schneller zu machen, gibt es viele. Doch auch beim Motorrad lässt sich eine Menge anpassen. Damit die technischen Änderungen am Fahrzeug nicht zur Gefahr im Straßenverkehr werden, müssen sie von einer offiziellen Stelle abgenommen werden. Als amtlich anerkannte Prüfer führen wir gern Anbaugutachten und Änderungsabnahmen nach §19 StVZO in unseren Berliner Prüfstellen an Ihrem Fahrzeug durch. Das Wichtigste dazu erklären wir Ihnen hier.
INTERESSE AN EINEM GESPRÄCH?
Technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug: Was Sie wissen müssen
Wie funktioniert eine Änderungsabnahme?
Nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) benötigt jedes Auto und jedes Motorrad eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr. Diese wird vom Fahrzeughersteller vergeben und bestätigt somit, dass das Fahrzeug den deutschen Sicherheitsstandards entspricht. Lassen Sie an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen, wie den Anbau einer Anhängerkupplung, die Tieferlegung des Fahrwerks oder die Änderung der Felgen/Reifen-Kombinationen vornehmen, erlischt unter Umständen die werksseitige Allgemeine Betriebserlaubnis. Für die neuen Fahrzeugteile erhalten Sie vom Teilehersteller eine separate Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten.
Ob eine Abnahme zwingend notwendig oder das Mitführen der Allgemeinen Betriebserlaubnis ausreichend ist, wird in der ABE selbst vermerkt. Zwingend erforderlich wird dagegen eine Abnahme bei Fahrzeugteilen, für die vom Teilehersteller ein Teilegutachten ausgestellt wurde. So bedürfen zum Beispiel Änderungen an Fahrwerk, Bremsen und Lenkung generell einer Abnahme. Der fachgerechte Umbau wird dabei in Form einer Änderungsabnahme oder durch ein Anbaugutachten überprüft und durch eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere (Änderungsabnahme) bestätigt.
Wichtig zu wissen: Erlischt die Betriebserlaubnis, sind Fahrten mit dem Fahrzeug untersagt (StVZO §19). Genehmigt sind gemäß § 19 Abs. 5a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nur die Fahrten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Hierunter fallen im Wesentlichen Fahrten zur Begutachtung oder zur Abnahme von technischen Änderungen sowie Fahrten zur Zulassungsbehörde.
Wie viel kostet eine Änderungsabnahme?
Einen Pauschalpreis für eine Änderungsabnahme gibt es nicht. Zum einen können die Kosten regional variieren. Zum anderen hängen sie auch davon ab, ob eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen oder eine Einzelabnahme erfolgen muss und wie hoch der Prüfaufwand bei dieser ist. Der Prüfaufwand hängt zum Beispiel davon ab, wie viele Teile eingebaut wurden und ob sie sich gegenseitig beeinflussen. Für weitere Details schauen Sie bitte auf unsere Preisliste.
Was kostet eine Änderungsabnahme für Felgen?
Wie viel die Änderungsabnahme für neue Felgen kostet, hängt ebenfalls davon ab, ob eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegt oder eine Einzelabnahme erfolgen muss. Auch hier variieren die genauen Kosten je nach Aufwand der Prüfung. Lassen Sie sich gern von unseren Prüfern in Berlin beraten, wir berechnen den Preis für Ihre individuelle Leistung!