Mängeleinstufung bei der Hauptuntersuchung (HU)
Jeder Fahrzeughalter muss regelmäßig zur sogenannten Hauptuntersuchung — kurz HU — erscheinen um sein Fahrzeug nach Mängeln untersuchen zu lassen, die in einem Prüfbericht festgehalten werden. Anhand der festgestellten Mängel wird nach der TÜV-Mängelliste eine Kategorisierung des Fahrzeugs vorgenommen. Ist alles in Ordnung, wird eine neue TÜV-Plakette vergeben, werden jedoch Mängel am Fahrzeug festgestellt, kann ein Werkstattaufenthalt mit anschließender Nachprüfung oder sogar die Stilllegung folgen. Dabei erfolgt die Einstufung in jeder Werkstatt nach dem TÜV Mängelkatalog, der eine Untersuchung der Fahrzeugbauteile nach
- Ausführung
- Zustand
- Funktion
- Wirkung
vorschreibt und den Mängeln Klassen zuordnet. Dort sind alle Mängel, die ein Fahrzeug vorweisen kann, ausgeführt und den Mängeleinstufungen zugeordnet. Im Einzelfall kommt es bei Beschädigungen und Beeinträchtigungen am Fahrzeug auf die Art und die Schwere an, sodass eine genaue Einstufung von einem Fachmann vorgenommen werden muss.
Die Mängeleinstufung der HU im Überblick
Die HU-Richtlinie zur Einstufung der Mängel beinhaltet seit 2018 vier Kategorien, die wir Ihnen in unserer Übersicht kurz erläutern, damit Sie gut auf die anstehende Hauptuntersuchung vorbereitet sind. Zusätzlich geben wir Ihnen konkrete Beispiele aus dem TÜV Mängelkatalog für jede Einstufung nach HU-Richtlinie. Sollten Sie dennoch Fragen zur HU-Mängeleinstufung haben, kontaktieren Sie uns gerne!
Ohne Mangel (OM): Prüfplakette wird ausgestellt
An Ihrem Fahrzeug wurden keine Mängel erkannt und es befindet sich in einem einwandfreien Zustand. Einer Plakettenzuteilung steht nichts im Wege.
Geringe Mängel (GM): Prüfplakette wird ausgestellt
Diese Einstufung bezieht sich auf Mängel durch Verschleiß und Gebrauch, die keine Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung mit sich bringen. Eine HU-Plakette kann bei dieser Einstufung vergeben werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Mängel unverzüglich beseitigt werden.
Beispiele für Einstufung Geringe Mängel
Die Einstufung Geringe Mängel werden Sie beispielsweise bei leicht zerkratzen Außenspiegeln oder einer defekten Begrenzungsleuchte bekommen. Bei Beschädigungen an den Wischerblättern des Scheibenwischers und bei einer eingerissenen Antriebsmanschette kann auch eine Prüfplakette zugeteilt werden – zusammen mit der Einstufung Geringe Mängel nach der TÜV-Mängelliste. Der Ausfall der Kontrollleuchte für den Blinker entspricht nach der HU-Richtlinie auch dieser Mängeleinstufung.
Erhebliche Mängel (EM): keine Prüfplakette + HU-Nachprüfung
Mängel, die eine Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung zur Folge haben oder diese erwarten lassen, werden als erheblich eingestuft. Ab hier ist keine Plakettenzuteilung mehr möglich. Sie müssen in diesem Fall die Mängel unverzüglich beheben und das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorstellen.
Beispiele für Einstufung erhebliche Mängel
Eine zu geringe Profiltiefe der Reifen oder ein starker Rostbefall von tragenden Teilen der Karosserie können zu dieser Einstufung führen. Eine nicht genehmigte Ausführung des Lenkrads und Beschädigungen der Windschutzscheibe in dem Teil, der zum Sichtfeld des Fahrers gehört, bringen ebenfalls eine solche Einstufung mit sich.
Gefährliche Mängel (VM): keine Prüfplakette + HU-Nachprüfung
Diese Kategorie wurde am 20.5.2018 als Zwischenstufe zu den HU-Richtlinien zur Mängeleinstufung hinzugefügt. Gefährliche Mängel stellen eine akute Verkehrsgefährdung oder unzulässig hohe Umweltbelastung dar und machen eine Plakettenzuteilung unmöglich. Auch hier muss eine Nachprüfung nach Beseitigung der Mängel erfolgen. Lediglich Fahrten auf direktem Weg nach Hause und zur Reparatur sind dann noch zugelassen.
Gefährliche Mängel (VM): keine Prüfplakette + HU-Nachprüfung
Diese Kategorie wurde am 20.5.2018 als Zwischenstufe zu den HU-Richtlinien zur Mängeleinstufung hinzugefügt. Gefährliche Mängel stellen eine akute Verkehrsgefährdung oder unzulässig hohe Umweltbelastung dar und machen eine Plakettenzuteilung unmöglich. Auch hier muss eine Nachprüfung nach Beseitigung der Mängel erfolgen. Lediglich Fahrten auf direktem Weg nach Hause und zur Reparatur sind dann noch zugelassen.
Verkehrsunsicher (VU): keine Prüfplakette + Stilllegung des Fahrzeugs
Die Einstufung als verkehrsunsicher wird bei erheblichen Mängeln vorgenommen, die die Verkehrssicherheit oder die Umwelt unmittelbar gefährden. Bei dieser Einstufung wird die Plakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert. Das Fahrzeug wird stillgelegt, da es nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen darf.
Beispiele für Einstufung Verkehrsunsicher
Diese Einstufung wird beispielsweise vorgenommen, wenn die Bremsanlage des Fahrzeugs defekt ist. Erhebliche Mängel an der Bereifung wie eine nicht ausreichende Profiltiefe oder unzulässige Größe und Bauart der Reifen können auch zu einer Einstufung als verkehrsunsicher führen; eine gebrochene Feder ebenso.
simaxx ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für die nächste HU
Als Vertragspartner der GTÜ (Gesellschaft für technische Überwachung mbH) führen wir gerne die HU für Ihr Fahrzeug in unseren Kfz-Prüfstellen in Berlin Hohenschönhausen, Pankow, Marzahn und Friedrichshain durch und beraten Sie zu allen Fragen rund um die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs.